Das rheinische Oberpräsidium und der Schutz der Republik 1922 bis 1932

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Die vorliegende Studie hat das Verwaltungshandeln der höheren Beamten am rheinischen Oberpräsidium auf dem Gebiet des Republikschutzes im Zeitraum von 1922 bis 1932 zum Gegenstand. Diese Behörde konnte beachtliche Kenntnisse über die wichtigsten republikfeindlichen Organisationen der Weimarer Republik – KPD und NSDAP – gewinnen, die in der politisch vom Zentrum geprägten preußischen Rheinprovinz insgesamt schwächer waren als im Durchschnitt des Freistaats. Auch kleinere Organisationen wurden staatlicherseits beobachtet und waren den in Einzelbiografien ausführlich vorgestellten Beamten daher mitnichten fremd. Obwohl es sich bei letzteren mehrheitlich keineswegs um Herzensrepublikaner handelte, übten sie ihre Tätigkeit bis weit in die zweite Jahreshälfte 1932 politisch neutral aus, vermochten es indes nicht, sich der allgemeinen politischen Entwicklung nachhaltig entgegenzustemmen. Für die anderen preußischen Oberpräsidien und das Berliner Polizeipräsidium muss zumindest bis Sommer 1932 auf der Grundlage eines statistischen Vergleichs ebenso von einer dem rheinischen Oberpräsidium vergleichbaren regen Handhabung der Republikschutzgesetze und der reichspräsidialen Notverordnungen ausgegangen werden. An vielen Vorgängen wird allerdings deutlich, dass der behördliche Handlungsspielraum bloß ein begrenzter war: Teils entpuppten sich die den Beamten an die Hand gegebenen rechtlichen Mittel als in der Praxis wenig tauglich, teils verhinderten politische Vorgaben der höheren Ebenen eine konsequente Umsetzung der Republikschutznormen. Dann setzten nach den Wahlen zum preußischen Landtag im April 1932, insbesondere aber nach dem Preußenschlag im Juli desselben Jahres, zunehmend Prozesse der Andienung ein, die die Schlagkraft des Verwaltungsapparats minderten. Letztlich kamen Mechanismen in Gang, auf welche die Beamten vor Ort in der Regel kaum Einfluss hatten. Ermöglicht durch eine problematische Verfassungskonstruktion auf Reichsebene hinsichtlich des Reichspräsidentenamts und der schwachen Stellung der Länder sowie beschleunigt durch die sozio-ökonomische Situation Anfang der Dreißigerjahre, konnte unter Mitwirkung antirepublikanischer Kräfte an den entscheidenden Schalthebeln der Macht diese von den republikfeindlichen Parteien mitverursachte Entwicklung schließlich von ihrer stärksten zielstrebig zur Beseitigung der ersten deutschen Republik genutzt werden.

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