FAQ - Rechtsfragen und Lizenzen

Welche Lizenzen spielen auf Gutenberg Open Science eine Rolle?

Die Veröffentlichung in Gutenberg Open Science erfolgt unter einer standardisierten Lizenz der Universität Mainz (Deposit-Lizenz). Darüber hinaus können Sie durch Vergabe einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) die Nutzungsrechte Ihrer Publikation durch Dritte näher bestimmen. Die Lizenzeinräumung zugunsten der Universität Mainz und eine CC-Lizenz haben gemein, dass beide urheberrechtliche Regelungen enthalten. Sie betreffen aber unterschiedliche Rechtsbeziehungen.


Was ist eine Deposit-Lizenz?

Wie der Begriff Deposit-Lizenz andeutet, handelt es sich hierbei um eine Deponierungs- oder Archivierungslizenz. Eine schriftliche Vereinbarung ("Lizenz") regelt die Rechte und Pflichten zwischen Publizierenden und der Universitätsbibliothek. Diese Lizenzvereinbarung können Sie sich hier anschauen. Eine englische Version können sie hier einsehen. Bitte beachten Sie: es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Übersetzung. Nur die deutsche Fassung dieses Dokuments ist rechtsverbindlich.

Autor:innen übertragen der Universitätsbibliothek das einfache Nutzungsrecht an den Publikationen. Damit steht die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science einer weiteren Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder Monographien sowie in anderen elektronischen Systemen nichts entgegen.

  • Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes bedeutet, dass Sie selbst Ihre Publikation anderweitig online stellen (z.B. auf Ihrer eigenen Homepage) oder auch drucken können, ohne die Universitätsbibliothek um Erlaubnis fragen zu müssen. Sie können auch einem/r Dritten das Recht einräumen, Ihre Publikation an anderer Stelle online zu stellen oder zu drucken. Allerdings können Sie einem/r Dritten nicht mehr ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen.
  • Sind an der Publikation neben Ihnen noch weitere Autor:innen beteiligt, benötigen Sie deren Einverständnis. Außerdem bestätigen Sie mit der Rechteeinräumung, dass durch die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Wurde Ihre Publikation bereits als publizierte Version unter der Lizenz CC-BY-4.0 bei einem Verlag veröffentlicht, dann müssen Sie die Deposit-Lizenz nicht einreichen.

Kann ich meine Publikation auch noch bei einem Verlag veröffentlichen, nachdem ich sie schon auf Gutenberg Open Science veröffentlicht habe?

Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autor:innen bzw. Herausgeber:innen der Dokumente. Zahlreiche Verlage erlauben das parallele Veröffentlichen von Dokumenten auf Volltextservern wie Gutenberg Open Science.


Was muss ich zum Thema Datenschutz und Urheberrechte beachten?

Es kann sein, dass in der Publikation oder Ihren Forschungsdaten weitere Personen namentlich benannt werden bzw. an der Publikation beteiligt waren. In diesem Fall müssen Sie sicherstellen, dass die Rechte Dritter gewahrt werden. Bitte holen Sie die schriftlichen Einwilligungen der beteiligten Personen (Dekan:in, Gutachter:in, Betreuer:in, weitere beteiligte Personen) ein und verwahren sie diese. Die Einwilligungen können auch in einer Bestätigung per Mail oder in anderer Form eingeholt werden. Für die Veröffentlichung durch die JGU genügt es, dass die Autor:innen in der Deposit-Lizenz versichern, dass die notwendigen Einwilligungen eingeholt wurden. Sie bestätigen die Deposit-Lizenz und die Wahrung der Rechte Dritter beim Hochladen durch Anklicken der Checkbox "Ich bestätige die obige Lizenzvereinbarung" und das anschließende "Einreichen" der Publikation.

  • Wenn an Ihrer Publikation oder Ihren Forschungsdaten ein oder mehrere Co-Autor:innen beteiligt sind, benötigen Sie die Einwilligung, dass die Co-Autor:innen, mit der Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science einverstanden sind.
  • Einwilligung der Betreuer:innen: Häufig wird seitens der Urheber:innen, aber auch seitens der Betreuer:innen von Abschlussarbeiten gewünscht, dass sich das Betreuungsverhältnis auch im Rahmen der Veröffentlichung der Arbeit wiederfindet. Dies erfolgt durch Katalogaufnahme des Namens in einem dafür vorgesehenen Feld als Betreuer:in der Arbeit. Außerdem findet eine Verknüpfung mit Normdatensätzen der Gemeinsamen Normdatei (GND) der Deutschen Nationalbibliothek statt.
  • Einwilligung der unterstützend tätig gewordenen Personen: Personen, die im Rahmen der Veröffentlichung unterstützend tätig geworden sind, ohne Miturheber:in geworden zu sein, werden oftmals in wissenschaftlichen Werken sowie in Abschlussarbeiten benannt. Dies sind z.B. Personen, die im Labor Tätigkeiten vorgenommen, Daten gesammelt haben. Eine Veröffentlichung der Werke mit der namentlichen Benennung und eine entsprechende Katalogisierung setzt eine datenschutzrechtliche Einverständniserklärung dieser Personen voraus.
  • Einwilligungen bezüglich der wissenschaftlichen Acknowledgements oder Danksagungen: Wissenschaftliche Werke sowie Abschlussarbeiten enthalten häufig Danksagungen an verschiedene Personen, welche namentlich benannt werden. Die Veröffentlichung dieser Danksagung ist lediglich mit dem Einverständnis der namentlich benannten Personen zulässig. Eine Katalogisierung erfolgt in diesem Zusammenhang nicht. Grundsätzlich gelten die Anforderungen der DSGVO.

Was sind Nutzungsrechte und CC-Lizenzen?

Die CC-Lizenz bestimmt das Verhältnis zu den Leserinnen und Lesern der Publikation. Dadurch wird definiert, unter welchen Bedingungen der urheberrechtlich geschützte Inhalt genutzt werden darf. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen konkreten Nutzungsarten zu entscheiden. Die Verwendung einer CC-Lizenz ist nicht zwingend, wird aber von renommierten Organisationen wie der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) empfohlen, da so bei den Nutzern Rechtssicherheit über erlaubte Verwendungen geschaffen wird. CC-Lizenzen haben inzwischen einen hohen Bekanntheitsgrad und sind in verständlicher Weise erläutert.


Welche Lizenzen werden auf Gutenberg Open Science bei der Veröffentlichung von Publikationen angeboten?

Die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science erfolgt grundsätzlich unter Verwendung einer freien Lizenz. Nur in rechtlich begründeten Ausnahmefällen kann eine Veröffentlichung unter den Bedingungen des Urheberrechts (In Copyright) erfolgen.

Folgende Lizenzen stehen Ihnen in den Eingabemasken zur Auswahl:

  • CC-BY-4.0 - Namensnennung (attribution)
  • CC-BY-SA-4.0 - Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (attribution, share alike)
  • CC-BY-ND-4.0 - Namensnennung, keine Bearbeitung (attribution, non derivative)

Wir empfehlen ausdrücklich die Verwendung von CC-BY-4.0.

Wichtig: Nach der Veröffentlichung des Dokuments auf Gutenberg Open Science kann die gewählte CC-Lizenz nicht mehr geändert werden. Weitere Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie in diesem Handout und auf der Homepage von CC Germany.


Welche Lizenzen spielen auf Gutenberg Open Science bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten eine Rolle?

Die Veröffentlichung in Gutenberg Open Science erfolgt unter einer standardisierten Lizenz der Universität Mainz (Deposit-Lizenz). Darüber hinaus können Sie durch Vergabe einer freien Lizenz wie z.B. einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) die Nutzungsrechte Ihrer Publikation durch Dritte näher bestimmen. Die Lizenzeinräumung zugunsten der Universität Mainz und eine CC-Lizenz haben gemein, dass beide urheberrechtliche Regelungen enthalten. Sie betreffen aber unterschiedliche Rechtsbeziehungen.

Wie der Begriff Deposit-Lizenz andeutet, handelt es sich hierbei um eine Deponierungs- oder Archivierungslizenz. Eine schriftliche Vereinbarung ("Lizenz") regelt die Rechte und Pflichten zwischen Autor:innen und Universitätsbibliothek. Diese Lizenzvereinbarung können Sie sich hier anschauen. Eine englische Version können sie hier einsehen. Bitte beachten Sie: es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Übersetzung. Nur die deutsche Fassung dieses Dokuments ist rechtsverbindlich.

Autor:innen übertragen der Universitätsbibliothek das einfache Nutzungsrecht an den Publikationen. Damit steht die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science einer weiteren Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder Monographien sowie in anderen elektronischen Systemen nicht entgegen.

Die Lizenzen wie z.B. die CC-Lizenzen bestimmen das Verhältnis zu den Leser:innen der Publikation. Dadurch wird definiert, unter welchen Bedingungen der urheberrechtlich geschützte Inhalt genutzt werden darf. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen konkreten Nutzungsarten zu entscheiden (z.B. zu kopieren, zu speichern oder digital zugänglich zu machen).

Die Lizenzen im Überblick:

Wichtig: Nach der Veröffentlichung des Dokuments auf Gutenberg Open Science kann die gewählte Lizenz nicht mehr geändert werden.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf forschungsdaten.info: https://forschungsdaten.info/themen/rechte-und-pflichten/recht-und-forschungsdaten-ein-ueberblick/


Kann ich Open Access publizieren, wenn meine Publikation bei einem Verlag erscheint?

Auch eine Zweitveröffentlichung kann die Reichweite und Rezeption Ihrer Publikation spürbar erhöhen. In ihrer Open-Access-Policy fordert die Universität Mainz die Forschenden daher explizit dazu auf, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Bei einer Zweitveröffentlichung im Open Access wird eine vorher bereits andernorts erschienene, kosten- oder subskriptionspflichtige Publikation mit einem gewissen zeitlichen Verzug in einem Repositorium frei verfügbar gemacht. Unterscheidbar sind institutionelle Repositorien wie Gutenberg Open Science, die von einer (wissenschaftlichen) Einrichtung betrieben werden, von disziplinären Repositorien, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren und institutionsübergreifend arbeiten. Ein internationales Verzeichnis von Repositorien bietet der Dienst OpenDOAR (auf Englisch) an.

Das Recht zur Zweitveröffentlichung ist in der Regel den Autor:innen vorbehalten. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch von Verlag zu Verlag unterschiedlich und können auf den Webseiten des Anbieters oder auch im Open policy finder (auf Englisch) nachgelesen werden. Dort finden Sie auch Angaben dazu, ob das sogenannte "Verlags-PDF" (die vom Verlag veröffentlichte Version), oder die "Accepted Version", (die nach dem Review akzeptierte Version des Manuskripts) verwendet werden darf.

Unabhängig von diesen Regelungen der einzelnen Verlage haben Autor:innen bei einer Erstveröffentlichung ihrer Publikation durch einen deutschen Verlag seit 2014 ein gesetzliches Recht zur Zweitveröffentlichung. Dieses in § 38 Abs. 4 UrhG geregelte Recht ist an folgende Bedingungen gebunden:

  • Es muss sich um wissenschaftliche Publikationen aus öffentlicher Finanzierung handeln.
  • Das Recht gilt nur für Beiträge in periodisch erscheinenden Publikationen (z. B. Zeitschriften, Sammlungen).
  • Die Zweitveröffentlichung darf frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Es darf nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion verwendet werden.
  • Die Zweitveröffentlichung darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
  • Die genauen bibliographischen Daten der Erstveröffentlichung müssen bei der Zweitveröffentlichung angegeben werden.

Wenn Sie Gutenberg Open Science nutzen möchten, um eine Zweitveröffentlichung hochzuladen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, E-Mail: publikationssysteme@ub.uni-mainz.de

In dieser Liste der TUUB (auf Englisch) finden Sie Informationen über die Richtlinien der Verlage zur Wiederverwendung von Zeitschriftenartikeln in Dissertationen und kumulierten Dissertationen.


Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema Lizenzen und Rechteinformationen?