In Zukunft ohne Text oder ohne Text keine Zukunft? : Eine Evaluation der Reform des Telemedienauftrags aus Nutzer*innenperspektive

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Am 1. Mai 2019 ist der 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Eine wesentliche Neuerung bildet die Neufassung von § 11d RÄStV. Dieser verbietet es öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote künftig grundsätzlich, „presseähnlich“ zu sein, also nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften zu entsprechen. Bei den Verhandlungen zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Verlagen spielte die Perspektive der Nutzer*innen, deren Akzeptanz die Basis für die Legitimität des öffentlich-rechtlichen (Online)-Angebots bildet, gegenüber ökonomischen Motiven offenbar eine untergeordnete Rolle. Dieser Beitrag nimmt die jüngste Einigung daher zum Anlass, 1.) Nutzer*innenpräferenzen, Nutzer*innenverhalten und Informationsverarbeitung im Kontext von Online-Nachrichtenangeboten gegenüberzustellen, um anschließend 2.) medienrechtliche Spielräume des Rundfunkstaatsvertrags zu analysieren und 3.) das hinter dem Verbot der Presseähnlichkeit stehende Kalkül der Etablierung von Zahlungsbereitschaften zu erörtern. Daraufhin werden 4.) darauf basierend konkrete Handlungsempfehlungen für eine stabile Koexistenz von Verlagen und Öffentlich-Rechtlichen abgeleitet. Zuletzt werden Schwierigkeiten und Alternativen medienrechtlicher Grenzziehungen (auch vor dem Hintergrund des geplanten Medienstaatsvertrags) diskutiert.

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Published in

Studies in communication and media, 8, 3, Nomos, Baden-Baden, 2019, https://doi.org/10.5771/2192-4007-2019-3-338

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