Akzidentelle Selbsttötung mit Feuerwerkskörper

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Verletzungen durch Feuerwerkskörper, gerade zu Silvester, sind im klinischen Alltag häufig zu beobachten, selten kommt es dabei jedoch zu tödlichen Verletzungen. Im dargestellten Fall ist ein Jugendlicher durch die unsachgemäße Handhabung eines Feuerwerkskörpers der Klasse F4 durch ein schwerstes Schädel-Hirn-Trauma zu Tode gekommen. Die Abgabe von pyrotechnischem Material dieser Kategorie ist gemäß dem Sprengstoffgesetz erst nach Erwerb einer Fachkunde möglich. Eine solche lag im vorgestellten Fall nicht vor. Es wird der Unfallmechanismus beschrieben und ein kurzer Abriss über den Aufbau und die Funktionsweise des in diesem Fall verwendeten Feuerwerkskörpers gegeben.

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Rechtsmedizin, 36, Springer, Berlin ; Heidelberg, 2025, https://doi.org/10.1007/s00194-025-00793-1

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