Bedarf und Herausforderungen (rechts-)medizinischer Mitbeurteilung aus Sicht der Jugendämter
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Abstract
Hintergrund
Kinderschutz erfordert die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit von Jugendämtern und Medizin, wobei die Rechtsmedizin eine zentrale Rolle bei der Mitbeurteilung einer Kindeswohlgefährdung spielt. An dieser Schnittstelle erschweren vielfältige Herausforderungen und regionale Unterschiede in Angeboten und Finanzierungsmodellen die Arbeit.
Ziel
Diese Studie analysiert den Bedarf und die Inanspruchnahme (rechts-)medizinischer Expertise in Rheinland-Pfalz, identifiziert Hürden, Wünsche und Erwartungen, um die Kooperation im Kinderschutz unter Einbindung der Rechtsmedizin zu stärken.
Methode
Onlinebasierte Umfrage unter Jugendamtsmitarbeiter*innen in Rheinland-Pfalz vom 21.08.2023 bis 21.11.2023.
Ergebnisse
Durch die 136 Befragten wird rechtsmedizinische Expertise bei Verdachtsfällen sexualisierter (66,6 %) und körperlicher Gewalt (62,2 %) häufig eingeholt und von 96,6 % als wichtig erachtet. Jugendämter erwarten dabei eine fundierte Beurteilung und gerichtsverwertbare Dokumentation.
Herausforderungen liegen in der mangelnden Verfügbarkeit geschulten klinisch-praktischen Personals und deren teils uneindeutigen Beurteilungen. Bei Inanspruchnahme rechtsmedizinischer Expertise bestehen Hürden bei rechtlichen Vorgaben und der Entfernung zum Untersuchungsort, weshalb Außenstandorte und Schulungsangebote gewünscht werden.
Diskussion
Rechtsmedizinische Expertise besitzt für Jugendämter in Rheinland-Pfalz eine große Relevanz. Um Hürden der (rechts-)medizinischen Mitbeurteilung zu überwinden, sollte neben Schulungen für klinisch-praktisches Personal zudem den strukturellen und finanziellen Bedarfen politischerseits begegnet werden. Spezialisierte Zentren mit zentraler Kooperation mit der Rechtsmedizin ermöglichen langfristig eine intensivierte Zusammenarbeit im Kinderschutz.
