Die Internationalität im Internationalen Privatrecht
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Die Internationalität ist ein zentraler Begriff des Internationalen Privatrechts, der jedoch nie eindeutig definiert wurde. Der europäische Aufbauwerk und die Despatialisierung, die durch die Globalisierung hervorgerufen wurde, haben ihr Verständnis noch erschwert, indem sie eine Unterscheidung zwischen europäischen und rein internationalen Sachverhalten eingeführt und die staatliche Lokalisierung bestimmter Rechtsverhältnisse, die als transnational oder gar anational bezeichnet werden können, teilweise in Frage gestellt haben. Die Definitionsschwierigkeiten, die den Begriff der Internationalität schon immer geprägt haben, gewinnen heute zudem aufgrund der zunehmenden Zahl internationaler Sachverhalte an Sichtbarkeit und Bedeutung. In diesem Zusammenhang werden zunächst Lösungen für die häufigsten Probleme der Erfassung des Begriffs der Internationalität vorgeschlagen, sowie die Annahme eines funktionalen Ansatzes des Begriffs, der es ermöglicht, ihn mit zufriedenstellender Präzision zu definieren. Ausgehend von der Feststellung, dass das Vorliegen der Internationalität die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts auslöst, die zu einer rechtlichen Regelung führen, die oft unterschiedlich und günstiger ist als diejenige, die das inländische Recht für inländische Sachverhalte vorsieht, wird zweitens gezeigt, dass diese aus der Internationalität resultierende unterschiedliche Behandlung nicht immer gerechtfertigt ist, da sie nicht immer durch die spezifischen Bedürfnisse der Internationalität bestimmt wird. Im Hinblick auf den Einfluss der europäischen Regionalisierung und der Despatialisierung auf die Regelung internationaler Sachverhalte wird schließlich einerseits die Angemessenheit der Einführung einer unterschiedlichen Regelung für europäische und rein internationale Sachverhalte durch das Unionsrecht teilweise in Frage gestellt und andererseits festgestellt, dass die derzeitigen Methoden des Internationalen Privatrechts zur Regelung transnationaler Sachverhalte geeignet sind.