Please use this identifier to cite or link to this item: http://doi.org/10.25358/openscience-9784
Authors: Walz, Cleo
Schwarz, Clara-Sophie
Germerott, Tanja
Ritz-Timme, Stefanie
Küppers, Lisa
Title: Umsetzung der Mutterschutzrichtlinien und deren Auswirkung auf die Berufstätigkeit von Ärztinnen im Fach Rechtsmedizin : Teil 1 einer Befragung unter rechtsmedizinisch tätigen Ärztinnen im deutschsprachigen Raum
Online publication date: 16-Jan-2024
Year of first publication: 2023
Language: german
Abstract: Hintergrund und Ziel Regelungen zum Mutterschutz sollen sichern, dass Frauen ihren Beruf während der Schwangerschaft und Stillzeit weiterausüben können und dabei dennoch ausreichend geschützt sind. Der kollegiale Austausch innerhalb des Faches Rechtsmedizin ergab, dass je nach Standort unterschiedlich auf Schwangerschaft und Stillzeit reagiert wird. Die vorliegende Studie untersucht die Arbeitsbedingungen von schwangeren und stillenden Ärztinnen in der Rechtsmedizin, um den Status quo zu erfassen und Verbesserungsbedarf zu erkennen. Material und Methode Es erfolgte eine onlinebasierte Umfrage unter Ärztinnen an rechtsmedizinischen Instituten. Dabei wurden Angaben zu den Arbeitsplatzbedingungen und Tätigkeiten, zur Arbeitszeit sowie zu Beschäftigungsverboten erfasst und einer deskriptiven statistischen Analyse zugeführt. Ergebnis An der Umfrage nahmen 69 Ärztinnen teil. Dreizehn der 39 Ärztinnen (33,3 %), die während ihrer letzten oder aktuellen Schwangerschaft in der Rechtsmedizin beschäftigt waren/sind, gaben an, dass beim Mutterschutz kein einheitliches Vorgehen im eigenen Institut existiert. Das Tätigkeitsspektrum sei nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bei 69,2 % (n = 27) der Ärztinnen geändert worden, bei 30,8 % (n = 12) habe keine Änderung stattgefunden. Fast zwei Drittel stimmten voll oder teilweise zu (58,0 %, n = 40), dass Schwangeren und Stillenden mehr Tätigkeiten ermöglicht werden sollten. Diskussion Die vorliegende Studie bestätigt, dass keine einheitliche Vorgehensweise im Mutterschutz an rechtsmedizinischen Instituten besteht. Die Gefährdungsbeurteilung bedarf einer medizinisch fundierten Begründung, wobei rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen, gleichzeitig jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren/Stillenden zu berücksichtigen ist. Die Ausarbeitung eines Leitfadens kann Handlungssicherheit und ein einheitliches Vorgehen schaffen.
DDC: 610 Medizin
610 Medical sciences
Institution: Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Department: FB 04 Medizin
Place: Mainz
ROR: https://ror.org/023b0x485
DOI: http://doi.org/10.25358/openscience-9784
Version: Published version
Publication type: Zeitschriftenaufsatz
License: CC BY
Information on rights of use: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Journal: Rechtsmedizin
Version of Record (VoR)
Publisher: Springer Medizin Verlag
Publisher place: Berlin u.a.
Issue date: 2023
ISSN: 1434-5196
Publisher DOI: 10.1007/s00194-023-00662-9
Appears in collections:DFG-491381577-H

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