"Sprich nicht so über dein Land!": Tigrinya-Dolmetscher in Anhörungen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Um Eritrea zu verlassen, benötigen eritreische Bürger eine Ausreisegenehmigung, die nur in seltenen Fällen erteilt wird. Die an der Grenze patrouillierenden Soldaten haben die Anordnung, auf Fliehende zu schießen. Erlangt die Regierung Kenntnis von einer gelungenen Flucht, riskieren Angehörige verhaftet und ausschließlich gegen hohe Geldstrafen freigelassen zu werden. Vor diesem Hintergrund erscheint der Umgang mit den Personalien geflüchteter Eritreer besonders wichtig. Bereits im Ausland bekanntgewordene Vorfälle von Tigrinya-Dolmetschern, die Flüchtlinge dazu aufgefordert haben sollen, nicht schlecht über ihr Heimatland zu sprechen, werfen die Frage nach der Einhaltung berufsethischer Grundsätze im Asylverfahren in Deutschland auf. Der Fokus dieser Arbeit liegt zum einen auf der Neutralität der Tigrinya-Dolmetscher während der Anhörung im Asylverfahren und zum anderen auf der Verschwiegenheit nach der Anhörung sowie den möglicherweise resultierenden Folgen bei einer Nichteinhaltung letzterer.