Die Anwendbarkeit des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den modernen elektronischen Vertragsabschluss im Internet
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In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Verträge per Internet geschlossen. Vor der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stand der moderne elektronische Vertragsabschluss im Internet jedoch einer Normsituation 
des BGB gegenüber, die im Grunde ohne Rücksicht auf heutige Kommunikations- und Automationsmöglichkeiten entstanden ist. Am 1. August 2001 ist das  Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr  in Kraft getreten. Durch Art. 1 dieses Gesetzes  wird Art. 9 der E-Commerce-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch umgesetzt. Durch das Formvorschriften-Anpassungsgesetz wurden die neuen Begriffe  Elektronische Form  und  Textform  in  das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. Außerdem trat am 1. Januar 2002 das  Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts  in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde § 312e mit dem neuen Begriff  elektronischer Geschäftsverkehr  in das Bürgerliche Gesetzbuch  eingeführt. Trotz der Formvorschriftenreform und Schuldrechtsmodernisierung stellt sich die Frage, ob die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches geeignet sind, die sich aus dem elektronischen Vertragsabschluss im Internet ergebenden Rechtsprobleme zu erfassen und 
zufriedenstellend zu lösen, ob das Bürgerliche Gesetzbuch also den Entwicklungen des modernen elektronischen Rechtsgeschäftsverkehrs angepasst und damit anwendbar für den elektronischen Vertragsabschluss im Internet ist. Der Beantwortung dieser Frage widmet sich die vorlegte Untersuchung.