Telefonreanimation konsequent “durchdrücken” : ein haftungsrechtlicher Überblick

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Der “plötzliche Herztod” stellt eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland dar. Liegen Anzeichen eines Herz-Kreislauf-Stillstandes vor, ist der unverzügliche Beginn von Reanimationsmaßnahmen überlebensnotwendig. Um das zeitkritische Intervall bis zum Eintreffen der Rettungskräfte zu überbrücken, soll der den Notruf entgegennehmende Leitstellenmitarbeiter den Anrufer zur Herzdruckmassage anleiten (Telefonreanimation, “TCP-R”). Obwohl schon seit dem Jahr 2010 u.a. die Reanimationsleitlinien des European Resuscitation Council (ERC) die T-CPR fordern, werden noch Defizite in der Umsetzung beklagt. Die sich hieraus ergebenden haftungsrechtlichen Konsequenzen werden in diesem Beitrag, ausgehend von der entscheidenden Fragestellung nach dem fachlichen Standard, gewürdigt.

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Medizinrecht, 43, Springer, Berlin ; Heidelberg, 2025, https://doi.org/10.1007/s00350-025-7024-8

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