Nutzung und Nutzen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Stufenweisen Wiedereingliederung aus der Sicht von Beschäftigten : Ergebnisse aus der Gutenberg-Gesundheitsstudie

Item type:Item, ZeitschriftenaufsatzAccess status: Open Access ,

Abstract

Hintergrund: Mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Stufenweisen Wiedereingliederung (StW) sollen Beschäftigte nach längerer Arbeitsunfähigkeit (AU) unterstützt werden, zur Arbeit zurückzukehren. Untersuchungsziel war, den Forschungsstand zur Inanspruchnahme der Verfahren zu aktualisieren und mögliche Hinweise auf ihren Nutzen zu ergänzen. Methodik: Zwischen 10/2019 und 05/2022 in der Gutenberg-Gesundheitsstudie erhobene Angaben 187 BEM-Berechtigter wurden querschnittlich ausgewertet. Anhand logistischer Regressionsmodelle wurde untersucht, ob die (Möglichkeit zur) Teilnahme an einem BEM-/StW-Verfahren mit der Chance assoziiert ist, (1) zum Messzeitpunkt (MZP) mindestens moderat arbeitsfähig erwerbstätig zu sein bzw. (2) sich retrospektiv bezüglich der beruflichen Rückkehr von dem/der Arbeitgebenden (AG) unterstützt zu fühlen. Mögliche konfundierende Effekte einer unmittelbar aus der AU folgenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden in Sensitivitätsanalysen untersucht. Ergebnisse: Von den Befragten erhielten 45 % (n = 85) von dem/der AG ein BEM-Angebot, das 58 % (n = 49) annahmen. Zum MZP waren 68 % (n = 128) der Befragten mindestens moderat arbeitsfähig erwerbstätig. Bezüglich der beruflichen Rückkehr fühlten sich 61 % (n = 115) der Befragten (eher) ausreichend von dem/der AG unterstützt. Gegenüber jenen mit BEM-/StW-Verfahren haben (ehemals) Beschäftigte ohne BEM-/StW-Option eine geringere Chance, zum MZP mindestens moderat arbeitsfähig erwerbstätig zu sein (OR = 0,35; 95 % KI 0,13–0,91) oder sich bezüglich der beruflichen Rückkehr von dem/der AG unterstützt zu fühlen (Odds Ratio, OR = 0,30; 95 % Konfidenzintervall, KI 0,12–0,74). Unter Berücksichtigung, ob es unmittelbar aus der AU heraus zum Beschäftigungsende kam, verfehlen die abgeschwächten Zusammenhänge das 5 %-Signifikanzniveau. Jene, die ein BEM-/StW-Verfahren ablehnten, unterscheiden sich in beiden Outcomes nicht von BEM-/StW-Teilnehmenden. Diskussion: Die Untersuchung weist erneut darauf hin, dass AG BEM-Verfahren nach längerer AU nicht konsequent anbieten. Dabei sollte die Möglichkeit ihrer Inanspruchnahme gerade dann gegeben sein, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses konkret erwogen wird.

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Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie, 76, Springer Medizin, Heidelberg, 2025, https://doi.org/10.1007/s40664-025-00594-z

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