Die Versorgung von Gewaltbetroffenen in Kliniken und Arztpraxen in Rheinland-Pfalz mit dem Fokus auf einer gerichtsverwertbaren Befundsicherung Eine Bedarfsanalyse unter Ärztinnen und Ärzten und Berücksichtigung einer durch Medizinstudierende bearbeiteten Hausaufgabe

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Die Versorgung von Menschen, die von Gewalt betroffen sind, soll neben einer medizinischen Versorgung auch eine gerichtsverwertbare Befundsicherung und eine Weitervermittlung in das Hilfesystem beinhalten. Ziel der Studie war es, die Versorgung Gewaltbetroffener durch Ärzt*innen in Rheinland-Pfalz zu untersuchen und das theoretische Wissen von Medizinstudierenden im Hinblick auf die Befundsicherung einzuordnen. Hierzu wurden Ärzt*innen zu ihren Erfahrungen mit forensischen Dokumentationen befragt. Die Kenntnisse der Medizinstudierenden wurden anhand einer Hausaufgabe, die eine gerichtsverwertbare Befundsicherung abbildete, beurteilt. Die Auswertung erfolgte deskriptiv, qualitativ und mit Hypothesentests erfahrene und unerfahrene Untersuchende gegenüberstellend. Von den 94 teilnehmenden Ärzt*innen gaben 81,9% an, bei der Untersuchung von Gewaltbetroffenen eine schriftliche Verletzungsdokumentation anzufertigen, lediglich 63,8% fertigten eine Fotodokumentation an. Eine Spurensicherung vorzunehmen, gaben nur 8,5% der Ärzt*innen an. Weitervermittlungen an Unterstützungseinrichtungen wurden von 55,3% der Befragten vorgenommen. Unerfahrene Untersuchende führten signifikant seltener Maßnahmen zusätzlich zur medizinischen Versorgung durch. Erfahrene Untersuchende erstellten signifikant häufiger eine schriftliche Verletzungsdokumentation. Materialien waren für 27,7% der befragten Ärzt*innen vorhanden, am häufigsten wurde eine Digitalkamera (24,4%) genannt. Ein Untersuchungskit, das alle wichtigen Materialien beinhaltet und eine vollständige Befundsicherung anleitet, stand lediglich 9,6% der befragten Ärzt*innen zur Verfügung. Der Großteil der Befragten (80,9%) hat nicht an Fortbildungen teilgenommen, die eine gerichtsverwertbare Befundsicherung vermittelten. Als Gründe wurden am häufigsten fehlende Fortbildungsangebote und eine geringe Relevanz des Themas angegeben. Die subjektiv empfundene Sicherheit bei der Durchführung einer Befundsicherung war insgesamt gering, bei erfahrenen Untersuchenden jedoch signifikant höher. Die Spurensicherung und das Erkennen von Verletzungen als Gewaltfolgen wurden in beiden Gruppen vergleichsweise häufig (38,3% bzw. 29,8%) als Unsicherheiten benannt. Unterstützung wünschten sich 62,8% aller teilnehmenden Ärzt*innen, ein Fokus lag hier erneut auf der Verletzungsdokumentation und der Spurensicherung. Eine rechtsmedizinische (Telefon-)Beratung wurde von 87,2% gewünscht. Die Medizinstudierenden zeigten in der Hausaufgabe insgesamt eine gute Kenntnis der Verletzungsdokumentation. Hier wurden die dargestellten Hautverletzungen von jeweils über 90% der Studierenden entsprechend den geforderten Kriterien beschrieben. Größere Unsicherheiten zeigten sich hingegen in der Spurensicherung. So wurden Abriebe und Abstriche der Genitalregion von 90% der Studierenden zutreffend als indiziert erkannt, während lediglich 48,9% angaben, dass auch an der Halshaut eine Spurensicherung angezeigt ist. Die Interpretation der Verletzungen, die in der Praxis in den Aufgabenbereich der Rechtsmedizin fällt, wurde insgesamt häufiger fehlerhaft vorgenommen. Hier variierte die Korrektheit der Angaben zwischen 39,5% und 75,3%. Die Studie zeigt in Rheinland-Pfalz keine suffiziente Versorgung von Gewaltbetroffenen, weder durch erfahrene Untersuchende noch durch unerfahrene Untersuchende. Neben der medizinischen Behandlung fehlten häufig Sensibilität und Wissen darüber, welche weiteren Schritte im Umgang mit Gewaltbetroffenen erforderlich sind. Außerdem waren häufig die benötigten Materialien nicht vorhanden. Insgesamt zeigt sich, dass eine strukturelle Einbettung und Integration von Standards in den Arbeitsalltag von Ärzt*innen mit entsprechender Schulung und professioneller Unterstützung bei der Versorgung von Gewalt betroffenen Menschen fehlte. Die Hausaufgabe der Medizinstudierenden zeigt zudem, wie bedeutend eine rein deskriptive Verletzungsdokumentation für die spätere Rekonstruktion in Gerichtsverfahren ist. Auf der einen Seite kann dies nach entsprechender Schulung und mit unterstützenden Materialien von Mediziner*innen zuverlässig durchgeführt werden, was die Wirksamkeit rechtsmedizinischer Schulungen in andere Fachbereiche unterstreicht. Auf der anderen Seite führt eine weitere Interpretation von Verletzungen häufig zu Fehlern und obliegt – gestützt durch die Ergebnisse dieser Studie – dem Aufgabenbereich der Rechtsmedizin. Um Wissen durch Schulungen und Materialien aus der Expertise der Rechtsmedizin heraus in andere Fachbereiche zu übertragen und zu koordinieren, benötigt es personelle und finanzielle Ressourcen. Im Rahmen der gesetzlichen Neuerungen zur Finanzierung durch die Krankenkassen nach § 27 Abs. 1 Satz 6 SHB V und § 132k SGB V verständigte sich das Land Rheinland-Pfalz darauf, die erforderlichen Ressourcen in finanzieller Hinsicht bereitzustellen. In Rheinland-Pfalz wurde nun im Jahr 2025 das von der Rechtsmedizin Mainz koordinierte und vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration und Ministerium des Innern und für Sport geförderte Projekt „Vertrauliche Hilfe nach Gewalt“ eingeführt. Das Institut für Rechtsmedizin Mainz koordiniert und schult dabei zunächst 12 Kliniken in Rheinland-Pfalz in der Versorgung von Gewaltbetroffenen mit dem Fokus auf einer vertraulichen gerichtsfesten Befundsicherung und Weitervermittlung der Betroffenen in geeignete Hilfesysteme. Mit der Umsetzung dieses Projektes wird ein wesentlicher Grundstein für den strukturellen Ausbau und die langfristige Verbesserung der Versorgung Gewaltbetroffener in Rheinland-Pfalz geschaffen.

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