Vollständige Dekapitation durch selbstkonstruierte Guillotine

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Dekapitationen sind im rechtsmedizinischen Sektionsgut nur selten vorzufinden; die jeweilige Fallbeurteilung als Tötungsdelikt, Suizid oder Unfall in Abgrenzung zu einer postmortalen Entstehung kann insbesondere bei komplexeren Auffindesituationen erschwert sein. Vorgestellt wird ein seltener Fall einer vollständigen Abtrennung des Kopfes durch eine selbstkonstruierte Guillotine, der sich in der Zusammenschau der computertomographischen und autoptischen Befunde, beispielsweise Vitalitätszeichen, sowie der Auffindesituation mit einer elaborierten suizidalen Handlung in Einklang bringen ließ.

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Rechtsmedizin, 33, Springer Medizin Verlag, Berlin, 2023, https://doi.org/10.1007/s00194-023-00656-7

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