SARS-CoV-2 Pandemie-Management durch die untere Gesundheitsbehörde - Praktische Beispiele aus den Bereichen Altenpflege und allgemeinbildende Schulen

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Der Infektionsschutz ist Kernaufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Auf kommunaler Ebene wird er vertreten durch die Gesundheitsämter, die sog. „untere Gesundheitsbehörde“. Rechtliche Grundlage ist hauptsächlich das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Auch in der SARS-CoV-2 Pandemie wurde der Handlungsumfang der Gesundheitsämter durch das IfSG vorgegeben. Gleichzeitig wurde auf (Bundes-)Länderebene eine Vielzahl von Rechtsverordnungen erlassen als rechtliche Grundlage für die sog. „Corona-Schutzmaßnahmen“. In der hier vorliegenden Arbeit wird die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen bezogen auf SARS-CoV-2 mit Fokus auf Einrichtungen der Altenpflege und allgemeinbildende Schulen am Beispiel eines großen städtischen Gesundheitsamtes beschrieben. Es werden kumulativ sechs Publikationen zusammengefasst: SARS-CoV-2 Fälle in Altenpflegeeinrichtungen März 2020 - August 2020 SARS-CoV-2 Fälle in Altenpflegeeinrichtungen März 2020 - September 2021 Hygiene in Schulen SARS-CoV-2 Fälle in Schulen März 2020 – Juli 2021 Gesamt Mortalität in der Kommune (FFM) in 2020 und 2021 Folgende Aspekte konnten durch die Analysen diskutiert werden, bzw. es ergaben sich folgende Schlussfolgerungen: Deutschland verfügte zu Beginn der Pandemie über rechtliche Grundlagen, um auf kommunaler Ebene Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen zu können. Zudem gab es auf mehreren Ebenen (RKI, Länder, teilweise auch Kommunen) bereits Pandemie-Pläne. Bewohner:innen von Altenpflegeeinrichtungen waren in ganz besonderer Weise von schweren/tödlichen Verläufen betroffen. Kinder waren selten von schweren Infektionsfällen betroffen. Insbesondere im Kontext Schule war zu jedem Zeitpunkt von einem sehr niedrigen Übertragungspotential auszugehen. Die vorhandenen Pandemie-Planungen müssen nun einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Dabei müssen auch folgende Aspekte beachtet werden: Bevorratung von Schutzausrüstung Kriterien zum Erlass von eingreifenden Schutzmaßnahmen Meldesysteme, die auch bei sehr hohe Fallaufkommen genutzt werden können Surveillance-Systeme Die Arbeit wurde zudem mit dem Ziel verfasst, die Wichtigkeit herauszustellen, das öffentliche Gesundheitswesen auch in wissenschaftlichem und universitärem Kontext zu betrachten. Die Wahrnehmung dieser Fachdisziplin (Facharzt:in für öffentliches Gesundheitswesen) in der studentischen Ausbildung erleichtert den Studierenden den Zugang zu dieser Entwicklungsmöglichkeit. Gleichzeitig können allen Studierenden, die Grundlagen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nähergebracht werden, z.B. der ärztlichen Meldepflichten.

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