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dc.contributor.advisorGröschler, Peter-
dc.contributor.authorBecker, Thomas-
dc.date.accessioned2024-01-04T12:47:05Z-
dc.date.available2024-01-04T12:47:05Z-
dc.date.issued2024-
dc.identifier.urihttps://openscience.ub.uni-mainz.de/handle/20.500.12030/9750-
dc.description.abstractFeste Wertgrenzen bei verzugsbedingten Kündigungen – Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zivilrecht in Dauerschuldverhältnissen Verfasser: Thomas Becker, Betreuer: Prof. Dr. Peter Gröschler Die Dissertation untersucht die Regelungen zu verzugsbedingten Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen in verschiedenen Rechtsgebieten, wobei ein besonderes Augenmerk auf das Mietrecht und den Mietvertrag gelegt wird. Der Verzug mit der Leistung ist ein typischer Kündigungsgrund mit dem notwendigen Merkmal, dass eine mögliche Leistung in einer bestimmten Zeit nicht erbracht wurde. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Kündigungstatbestände überhaupt reguliert werden müssen, also durch den Gesetzgeber den Vertragsparteien zwingend vorgegeben werden müssen, oder dies nicht der Verhandlung der Vertragsbeteiligten überlassen werden kann und soll. Hierzu werden die Bedeutung und das Gewicht der Paritätstheorie, des Paternalismus im Recht und der Lehre von der Richtigkeit des Vertrages sowie die Herleitung und Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes betrachtet. Die Regulierung von Kündigungstatbeständen ist ein Eingriff in die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG und, bei der Miete und Pacht auch in Art. 14 GG, da die vertragliche Gestaltung des Einzelnen beschränkt wird, also in die Vertragsfreiheit eingriffen wird. Nach dem Grundgesetz braucht aber jeder Eingriff eine Rechtfertigung, die dann gegeben ist, wenn ein verfassungsrechtlich zulässiger Regelungszweck verfolgt wird und die Regelung verhältnismäßig ist. Die Regulierung von festen Wertgrenzen für verzugsbedingte Kündigungen ist dabei der Ausdruck einer Wertung des Gesetzgebers, der die verschiedenen Interessen der Beteiligten miteinander abwägt. Feste Wertgrenzen gleichen Interessen aus, indem sie einen Bereich abgrenzen, bei dem der Verzug mit der Leistung für den Gläubiger so unerträglich wird, dass hieraus ein wichtiger Grund für eine außerordentlich fristlose Kündigung wird. Die Wertgrenzen in den untersuchten Gesetzen sind selbst verhältnismäßig zustande gekommen. Sie sind daher per se ein Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dient nicht nur der Begrenzung von staatlichen Eingriffen in die Vertragsfreiheit, sondern auch dazu, dass die Parteien untereinander und gegenseitig jeweils ihre Interessen und Vorstellungen in einem Vertrag umsetzen können. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist damit ein wichtiger Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips, das in alle Rechtsgebiete ausstrahlt und sowohl bei der Rechtserzeugung als auch Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist. Feste Wertgrenzen geben den Parteien Orientierung zu ihren jeweiligen Rechten und Pflichten und sind damit ein Vorteil sowohl für Gläubiger als auch Schuldner. Ziel der Arbeit ist es, die Herkunft, Funktion und Bedeutung von festen Wertgrenzen darzustellen. Die Untersuchung beleuchtet hierzu die rechtstheoretischen und rechtshistorischen Hintergründe und Motive der verzugsbedingten Kündigung bei den jeweiligen Vertragstypen und setzt sie in Beziehung zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.de_DE
dc.language.isogerde
dc.rightsCC BY-ND*
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/*
dc.subject.ddc340 Rechtde_DE
dc.subject.ddc340 Lawen_GB
dc.titleFeste Wertgrenzen bei verzugsbedingten Kündigungen – Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zivilrecht in Dauerschuldverhältnissende_DE
dc.typeDissertationde
dc.identifier.urnurn:nbn:de:hebis:77-openscience-aa16cc9b-220f-44ff-8ff0-61400fb10be42-
dc.identifier.doihttp://doi.org/10.25358/openscience-9732-
jgu.type.dinitypedoctoralThesisen_GB
jgu.type.versionOriginal workde
jgu.type.resourceTextde
jgu.date.accepted2023-10-10-
jgu.description.extent219 Seitende
jgu.organisation.departmentFB 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftende
jgu.organisation.number2300-
jgu.organisation.nameJohannes Gutenberg-Universität Mainz-
jgu.rights.accessrightsopenAccess-
jgu.organisation.placeMainz-
jgu.subject.ddccode340de
jgu.organisation.rorhttps://ror.org/023b0x485-
Appears in collections:JGU-Publikationen

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