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dc.contributor.authorWalz, Cleo-
dc.contributor.authorSchwarz, Clara-Sophie-
dc.contributor.authorGermerott, Tanja-
dc.contributor.authorRitz-Timme, Stefanie-
dc.contributor.authorKüppers, Lisa-
dc.date.accessioned2024-01-16T07:59:06Z-
dc.date.available2024-01-16T07:59:06Z-
dc.date.issued2023-
dc.identifier.urihttps://openscience.ub.uni-mainz.de/handle/20.500.12030/9802-
dc.description.abstractHintergrund und Ziel Regelungen zum Mutterschutz sollen sichern, dass Frauen ihren Beruf während der Schwangerschaft und Stillzeit weiterausüben können und dabei dennoch ausreichend geschützt sind. Der kollegiale Austausch innerhalb des Faches Rechtsmedizin ergab, dass je nach Standort unterschiedlich auf Schwangerschaft und Stillzeit reagiert wird. Die vorliegende Studie untersucht die Arbeitsbedingungen von schwangeren und stillenden Ärztinnen in der Rechtsmedizin, um den Status quo zu erfassen und Verbesserungsbedarf zu erkennen. Material und Methode Es erfolgte eine onlinebasierte Umfrage unter Ärztinnen an rechtsmedizinischen Instituten. Dabei wurden Angaben zu den Arbeitsplatzbedingungen und Tätigkeiten, zur Arbeitszeit sowie zu Beschäftigungsverboten erfasst und einer deskriptiven statistischen Analyse zugeführt. Ergebnis An der Umfrage nahmen 69 Ärztinnen teil. Dreizehn der 39 Ärztinnen (33,3 %), die während ihrer letzten oder aktuellen Schwangerschaft in der Rechtsmedizin beschäftigt waren/sind, gaben an, dass beim Mutterschutz kein einheitliches Vorgehen im eigenen Institut existiert. Das Tätigkeitsspektrum sei nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bei 69,2 % (n = 27) der Ärztinnen geändert worden, bei 30,8 % (n = 12) habe keine Änderung stattgefunden. Fast zwei Drittel stimmten voll oder teilweise zu (58,0 %, n = 40), dass Schwangeren und Stillenden mehr Tätigkeiten ermöglicht werden sollten. Diskussion Die vorliegende Studie bestätigt, dass keine einheitliche Vorgehensweise im Mutterschutz an rechtsmedizinischen Instituten besteht. Die Gefährdungsbeurteilung bedarf einer medizinisch fundierten Begründung, wobei rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen, gleichzeitig jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren/Stillenden zu berücksichtigen ist. Die Ausarbeitung eines Leitfadens kann Handlungssicherheit und ein einheitliches Vorgehen schaffen.de_DE
dc.language.isogerde
dc.rightsCC BY*
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0/*
dc.subject.ddc610 Medizinde_DE
dc.subject.ddc610 Medical sciencesen_GB
dc.titleUmsetzung der Mutterschutzrichtlinien und deren Auswirkung auf die Berufstätigkeit von Ärztinnen im Fach Rechtsmedizin : Teil 1 einer Befragung unter rechtsmedizinisch tätigen Ärztinnen im deutschsprachigen Raumde_DE
dc.typeZeitschriftenaufsatzde
dc.identifier.doihttp://doi.org/10.25358/openscience-9784-
jgu.type.dinitypearticleen_GB
jgu.type.versionPublished versionde
jgu.type.resourceTextde
jgu.organisation.departmentFB 04 Medizinde
jgu.organisation.number2700-
jgu.organisation.nameJohannes Gutenberg-Universität Mainz-
jgu.rights.accessrightsopenAccess-
jgu.journal.titleRechtsmedizinde
jgu.journal.volumeVersion of Record (VoR)de
jgu.publisher.year2023-
jgu.publisher.nameSpringer Medizin Verlagde
jgu.publisher.placeBerlin u.a.de
jgu.publisher.issn1434-5196de
jgu.organisation.placeMainz-
jgu.subject.ddccode610de
jgu.publisher.doi10.1007/s00194-023-00662-9de
jgu.organisation.rorhttps://ror.org/023b0x485-
Appears in collections:DFG-491381577-H

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