Rechtsfragen und Lizenzen

Welche Lizenzen spielen auf Gutenberg Open Science eine Rolle?

Die Veröffentlichung in Gutenberg Open Science erfolgt unter einer standardisierten Lizenz der Universität Mainz (Deposit-Lizenz). Darüber hinaus können Sie durch Vergabe einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) die Nutzungsrechte Ihrer Publikation durch Dritte näher bestimmen. Die Lizenzeinräumung zugunsten der Universität Mainz und eine CC-Lizenz haben gemein, dass beide urheberrechtliche Regelungen enthalten. Sie betreffen aber unterschiedliche Rechtsbeziehungen.

Was ist eine Deposit-Lizenz und kann ich meine Publikation auch noch bei einem Verlag veröffentlichen, nachdem ich sie schon auf Gutenberg Open Science veröffentlicht habe?

Wie der Begriff Deposit-Lizenz andeutet, handelt es sich hierbei um eine Deponierungs- oder Archivierungslizenz. Eine schriftliche Vereinbarung ("Lizenz") regelt die Rechte und Pflichten zwischen Autorinnen/Autoren und Universitätsbibliothek. Diese Lizenzvereinbarung können Sie sich hier anschauen. Eine englische Version können sie hier einsehen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Übersetzung handelt. Nur die deutsche Fassung dieses Dokuments ist rechtsverbindlich. Bitte unterzeichnen sie die deutsche Version.

Autorinnen/Autoren übertragen der Universitätsbibliothek das einfache Nutzungsrecht an den Publikationen. Damit steht die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science einer weiteren Veröffentlichung in Fachzeitschriften oder Monographien sowie in anderen elektronischen Systemen nicht entgegen.

  • Die Einräumung des einfachen Nutzungsrechtes bedeutet, dass Sie selbst Ihre Publikation anderweitig online stellen (z.B. auf Ihrer eigenen Homepage) oder auch drucken können, ohne die Universitätsbibliothek um Erlaubnis fragen zu müssen. Sie können auch einem Dritten das Recht einräumen, Ihre Publikation an anderer Stelle online zu stellen oder zu drucken. Allerdings können Sie einem Dritten nicht mehr ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumen.
  • Sind an der Publikation neben Ihnen noch weitere Autorinnen oder Autoren beteiligt, benötigen Sie deren Einverständnis. Außerdem bestätigen Sie mit der Rechteeinräumung, dass durch die Veröffentlichung auf Gutenberg Open Science keine Rechte Dritter verletzt werden.
  • Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeber der Dokumente. Zahlreiche Verlage erlauben das parallele Veröffentlichen von Dokumenten auf Volltextservern wie Gutenberg Open Science. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
  • Wurde Ihre Publikation bereits als publizierte Version unter der Lizenz CC BY bei einem Verlag veröffentlicht, dann müssen Sie die Deposit-Lizenz nicht einreichen.

Welche Fragen zum Datenschutz muss ich vor dem Hochladen klären?

Es kann sein, dass in der Publikation weitere Personen namentlich benannt werden bzw. an der Publikation beteiligt waren. Bitte klären Sie, ob diese mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden sind. Dies kann in einer Bestätigung per Mail oder in anderer Form geschehen.

  • Wenn an Ihrer Dissertation ein oder mehrere Co-AutorInnen beteiligt sind, reicht die Einräumung der Rechte (Deposit-Lizenz) aus. Hier müssen lediglich alle Co-AutorInnen ebenfalls mit unterschreiben.
  • Betreuerin/Betreuer: Häufig wird seitens der Urheberinnen und Urheber, aber auch seitens der Betreuerinnen und Betreuer von Abschlussarbeiten gewünscht, dass sich das Betreuungsverhältnis auch im Rahmen der Veröffentlichung der Arbeit wiederfindet. Dann sollte die Betreuerin/der Betreuer mit der Verwendung des Namens im Rahmen der Veröffentlichung der Abschlussarbeit sowie der Katalogaufnahme des Namens in einem dafür vorgesehenen Feld einverstanden sein. Erfolgt die Einwilligung findet eine Verknüpfung mit Normdatensätzen der Gemeinsamen Normdatei (GND) der Deutschen Nationalbibliothek statt. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Betreuerinnen und Betreuer zu den einzelnen Arbeiten.
  • Unterstützend tätig gewordenen Person/en: Personen, die im Rahmen der Veröffentlichung unterstützend tätig geworden sind, ohne Miturheberin bzw. Miturheber geworden zu sein, werden oftmals in wissenschaftlichen Werken sowie in Abschlussarbeiten benannt. Dies sind z.B. Personen, die im Labor Tätigkeiten vorgenommen, Daten gesammelt haben. Eine Veröffentlichung der Werke mit der namentlichen Benennung und eine entsprechende Katalogisierung setzt das Einverständnis dieser Person/en voraus.
  • Danksagung: Wissenschaftliche Werke sowie Abschlussarbeiten enthalten häufig Danksagungen an verschiedene Personen, welche namentlich benannt werden. Die Veröffentlichung dieser Danksagung ist lediglich mit dem Einverständnis der namentlich benannten Personen zulässig. Eine Katalogisierung erfolgt in diesem Zusammenhang nicht.
  • Grundsätzlich gelten die Anforderungen der DS-GVO, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um rein wissenschaftliche Acknowledgements oder Danksagungen gegenüber privaten Dritten handelt. Wir empfehlen das folgende Vorgehen hinsichtlich der Nennung von beteiligten Personen im Rahmen von rein wissenschaftlichen Acknowledgements: Es obliegt der Autorin bzw. dem Autor des Werkes als datenschutzrechtlich Verantwortliche bzw. Verantwortlichem die datenschutzrechtliche Einwilligung einzuholen.

Was sind Nutzungsrechte und CC-Lizenzen?

Die CC-Lizenz bestimmt das Verhältnis zu den Leserinnen und Lesern der Publikation. Dadurch wird definiert, unter welchen Bedingungen der urheberrechtlich geschützte Inhalt genutzt werden darf. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen konkreten Nutzungsarten zu entscheiden. Die Verwendung einer CC-Lizenz ist nicht zwingend, wird aber von renommierten Organisationen wie der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) empfohlen, da so bei den Nutzern Rechtssicherheit über erlaubte Verwendungen geschaffen wird. CC-Lizenzen haben inzwischen einen hohen Bekanntheitsgrad und sind in verständlicher Weise erläutert.

Die einzelnen CC-Lizenzen im Überblick:

  • CC BY - Namensnennung (attribution)
  • CC BY-SA - Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (attribution, share alike)
  • CC BY-ND - Namensnennung, keine Bearbeitung (attribution, non derivative)

WICHTIG: Nach der Veröffentlichung des Dokuments auf Gutenberg Open Science kann die gewählte CC-Lizenz nicht mehr geändert werden. Weitere Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie in diesem Handout und auf der Homepage von CC Germany.

Kann ich Open Access publizieren, wenn meine Publikation bei einem Verlag erscheint?

Auch eine Zweitveröffentlichung kann die Reichweite und Rezeption Ihrer Publikation spürbar erhöhen. In ihrer Open-Access-Policy fordert die Universität Mainz die Forschenden daher explizit dazu auf, diese Möglichkeit wahrzunehmen.

Bei einer Zweitveröffentlichung im Open Access wird eine vorher bereits andernorts erschienene, kosten- oder subskriptionspflichtige Publikation mit einem gewissen zeitlichen Verzug in einem Repositorium frei verfügbar gemacht. Unterscheidbar sind institutionelle Repositorien wie Gutenberg Open Science, die von einer (wissenschaftlichen) Einrichtung betrieben werden, von disziplinären Repositorien, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren und institutionsübergreifend arbeiten. Ein internationales Verzeichnis von Repositorien bietet der Dienst OpenDOAR an.

Das Recht zur Zweitveröffentlichung ist in der Regel den Autorinnen und Autoren vorbehalten. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch von Verlag zu Verlag unterschiedlich und können auf den Webseiten des Anbieters oder auch im SHERPA/RoMEO-Verzeichnis nachgelesen werden. Dort finden Sie auch Angaben dazu, ob das sogenannte "Verlags-PDF" (die vom Verlag veröffentlichte Version), oder die "Accepted Version", (die nach dem Review akzeptierte Version des Manuskripts) verwendet werden darf.

Unabhängig von diesen Regelungen der einzelnen Verlage haben Autorinnen und Autoren bei einer Erstveröffentlichung ihrer Publikation durch einen deutschen Verlag seit 2014 ein gesetzliches Recht zur Zweitveröffentlichung. Dieses in § 38 Abs. 4 UrhG geregelte Recht ist an folgende Bedingungen gebunden:

  • Es muss sich um wissenschaftliche Publikationen aus öffentlicher Finanzierung handeln.
  • Das Recht gilt nur für Beiträge in periodisch erscheinenden Publikationen (z. B. Zeitschriften, Sammlungen).
  • Die Zweitveröffentlichung darf frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Es darf nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion verwendet werden.
  • Die Zweitveröffentlichung darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
  • Die genauen bibliographischen Daten der Erstveröffentlichung müssen bei der Zweitveröffentlichung angegeben werden.

In dieser Liste der TUUB finden Sie Informationen über die Richtlinien der Verlage zur Wiederverwendung von Zeitschriftenartikeln in Dissertationen und kumulierten Dissertationen.

Wenn Sie Gutenberg Open Science nutzen möchten, um eine Zweitveröffentlichung hochzuladen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, E-Mail: publikationssysteme@ub.uni-mainz.de

Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema Lizenzen und Rechteinformationen?