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dc.contributor.authorMüller-Hegen, Michael
dc.date.accessioned2005-05-10T13:39:36Z
dc.date.available2005-05-10T15:39:36Z
dc.date.issued2005
dc.identifier.urihttps://openscience.ub.uni-mainz.de/handle/20.500.12030/3800-
dc.description.abstractDiese Arbeit ist in ihrem Kern darum bemüht, die hochumstrittene Problematik der Haftung des Arztes für Aufklärungsfehler (insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmungsaufklärung des Patienten) sachgerecht in das geltende Deliktsrechtssytem einzuordnen. Das bedeutet im Ausgangspunkt ein klares Bekenntnis zur sog. Körperverletzungsdoktrin [dazu in Teil C.) I.)] und ein Bekenntnis zur Lehre vom Erfolgsunrecht [Teil C.) III.)], in die auch der Vorwurf des Behandlungsfehlers (!) durchaus sachgerecht integriert werden kann. Unter Teil C.) IV.) wird die hochgradig kontroverse Problematik der Schadensfolgenzurechnung wegen nicht wirksam konsentierten Heilbehandlungen eingehend erörtert. Hierbei zeigt sich, daß die Lehre vom „Schutzzweck der Norm“ im Kontext des §823 I BGB bei der Haftungsausfüllung weder aus dogmatischen noch aus rein tatsächlichen Gründen anwendbar ist. Statt dessen ist die Einschränkung der Haftung des Arztes für die Schadensfolgen seines Tuns durch eine teleologische Reduktion des durch § 249 I BGB vorgegebenen und in gewissen Einzelfällen zu weit gerateten Prinzips des Totalersatzes zu erreichen. Hierbei ist nach Haftungslücken zu suchen, bei denen in besonders gelagerten Fällen eine Haftung des Arztes zu verneinen ist. Als Hilfsmittel der Lückenfüllung bietet sich in diesem Zusammenhang die Methode der Topik an. [dazu eingehend in Teil C.) IV.) 2.) d.) und e.)] In diesem Zusammenhang werden durch Vergleich verschiedenartig gelagerter Fallgruppen deren jeweilige Unterschiede herausgearbeitet und - darauf aufbauend - unterschiedliche Zurechnungsregeln herausgebildet. In Teil D.) werden die inhaltlichen, formellen und prozessualen Probleme der ärztlichen Aufklärungspflicht eingehend behandelt. Um diesbezüglich Wiederholungen zu vermeiden, wird an dieser Stelle auf die Stellungnahme zu Teil D.) in Teil D.) III.) verwiesen.de_DE
dc.language.isoger
dc.rightsInCopyrightde_DE
dc.rights.urihttps://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
dc.subject.ddc340 Rechtde_DE
dc.subject.ddc340 Lawen_GB
dc.titleDie Haftung für Aufklärungsfehler im Arztrechtde_DE
dc.typeDissertationde_DE
dc.identifier.urnurn:nbn:de:hebis:77-7473
dc.identifier.doihttp://doi.org/10.25358/openscience-3798-
jgu.type.dinitypedoctoralThesis
jgu.type.versionOriginal worken_GB
jgu.type.resourceText
jgu.organisation.departmentFB 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften-
jgu.organisation.year2005
jgu.organisation.number2300-
jgu.organisation.nameJohannes Gutenberg-Universität Mainz-
jgu.rights.accessrightsopenAccess-
jgu.organisation.placeMainz-
jgu.subject.ddccode340
opus.date.accessioned2005-05-10T13:39:36Z
opus.date.modified2005-05-10T13:39:36Z
opus.date.available2005-05-10T15:39:36
opus.subject.otherPatientenautonomie; Arzthaftung; patientische Selbstbestimmung; Haftungsrechtde_DE
opus.subject.otherinformed consenten_GB
opus.organisation.stringFB 03: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften: FB 03: Rechts- und Wirtschaftswissenschaftende_DE
opus.identifier.opusid747
opus.institute.number0300
opus.metadataonlyfalse
opus.type.contenttypeDissertationde_DE
opus.type.contenttypeDissertationen_GB
jgu.organisation.rorhttps://ror.org/023b0x485
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