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Authors: Klug, Julius
Title: Drittschutz im Fachplanungsrecht : das ‚Recht auf Abwägung’ im Lichte der europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsschutzanforderungen
Online publication date: 6-Feb-2017
Year of first publication: 2017
Language: german
Abstract: Das Rechtsschutzsystem des deutschen Verwaltungsrechts dient primär dem Schutz von Individualrechten. Diese Ausrichtung bereitet auf dem Gebiet des Fachplanungsrechts erhebliche Probleme. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Fehler im Rahmen einer umfangreichen Planungsentscheidung zu einer Verletzung eines subjektiven Rechts bei einem Planungsbetroffenen führt. Die Rechtsprechung differenziert insoweit nach der Art der Betroffenheit und verlangt grundsätzlich die Geltendmachung einer Verletzung des von ihr bereits in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelten „Rechts auf Abwägung“. Den Planungsnachbarn kommt hierdurch im Ergebnis lediglich eine relativ schwache Abwehrrechtsposition zu, weshalb ein Großteil der Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse erfolglos bleibt. Die Rechtsprechung sieht sich daher seit jeher Kritik ausgesetzt. Eine grundlegende dogmatische Aufarbeitung der Drittschutzdogmatik im Fachplanungsrecht wurde jedoch lange Zeit versäumt. Im Rahmen der Arbeit wird dieser Versuch unternommen und dabei insbesondere die Anknüpfung an das „Recht auf Abwägung“ einer kritischen Würdigung anhand der allgemeinen Schutznormkriterien unterzogen. Dabei wird festgestellt, dass die bisherige Drittschutzkonzeption einer Korrektur bedarf und vor allem dem Verfahrensrecht eine größere Bedeutung beizumessen ist. Im Ergebnis wird eine vorrangige Ausrichtung des Drittrechtsschutzes anhand der betroffenen Grundrechtspositionen befürwortet. Die Rechtsposition des „Rechts auf Abwägung“ genügt nicht den allgemeinen Schutznormkriterien und sollte aufgegeben werden. Aufgrund der Grundrechtsrelevanz fachplanungsrechtlicher Vorhaben für die Planungsbetroffenen ist ein Rückgriff auf das „Recht auf Abwägung“ in der Praxis entbehrlich. Die Problematik kann jedoch nicht mehr länger aus rein nationaler Sichtweise betrachtet werden. Auch das Unionsrecht formuliert bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung des verwaltungsrechtlichen Drittrechtsschutzes bei umweltbedeutsamen Großvorhaben. So verlangt insbesondere die Umweltverträglichkeitsrichtlinie einen „weiten Gerichtszugang“ für die betroffene Bevölkerung. In einer Reihe aufsehenerregender Entscheidungen aus den letzten Jahren hat der europäische Gerichtshof die nationalen Rechtsschutzmöglichkeiten im Anwendungsbereich der UVP-Richtlinie als unzureichend erachtet (vgl. insbes. EuGH, 07.11.2013 – C 72/12: Altrip und 12.5.2011 - C 115/09: Trianel). Im Rahmen dieser Arbeit wird der Rechtsauffassung des EuGH beigepflichtet. Die Reaktion des nationalen Gesetzgebers auf die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofs ist demgegenüber zu kritisieren. Dieser hat die Rechtsschutzmöglichkeiten im Fachplanungsrecht, speziell im Hinblick auf bestimmte Verfahrensfehler punktuell erweitert, um so den Vorgaben des Gerichtshofs zu genügen. Bei der Statuierung solch fachgesetzlicher Sonderregelungen besteht jedoch zum einen die Gefahr einer zunehmenden Zersplitterung der verwaltungsrechtlichen Rechtsordnung. Zum anderen zeigt die Arbeit auf, dass das Unionsrecht eine noch weitergehende Ausweitung der Rechtsschutzmöglichkeiten der Planungsnachbarn verlangt. Die vorgeschlagene Anknüpfung des Drittrechtsschutzes an die Grundrechte der Planungsbetroffenen kann den europarechtlichen Vorgaben standhalten, ohne die das Verwaltungsrecht kennzeichnende Individualschutzkonzeption aufzugeben.
DDC: 340 Recht
340 Law
Institution: Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Department: FB 03 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Place: Mainz
ROR: https://ror.org/023b0x485
DOI: http://doi.org/10.25358/openscience-2800
URN: urn:nbn:de:hebis:77-diss-1000009857
Version: Original work
Publication type: Dissertation
License: In Copyright
Information on rights of use: https://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Extent: XXVIIi, 308 Seiten
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